ÖFFENTLICHE FÖRDERMITTEL, PRÄMIEN UND ZULAGEN: Vom Staat geförderte Vermögensbildung
Öffentliche Mittel
Förderung durch die Bundesländer
Dort können Sie die jeweils angebotenen Programme für Ihre Wohnungsbauförderung direkt erfragen.
- Landeskreditbank Baden-Württemberg
- Schlossplatz 10-12, 76131 Karlsruhe
- https://www.l-bank.de
- Bayerische Landesbodenkreditanstalt, Anstalt der Bayerischen Landesbank – Girozentrale
- Kapellenstraße 4, 80333 München
- https://bayernlabo.de
- Investitionsbank Berlin, Anstalt der Landesbank Berlin
- Bundesallee 210, 10719 Berlin
- https://www.ibb.de
- Investitionsbank des Landes Brandenburg
- Steinstraße 104-106, 14480 Potsdam
- https://www.ilb.de
- Bremer Aufbau-Bank GmbH
- Langenstr. 2-4, 28195 Bremen
- https://www.bab-bremen.de
- Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt
- Besenbinderhof 31, 20097 Hamburg
- https://www.ifbhh.de
- Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
- Neue Mainzer Str. 52-58, 60311 Frankfurt
- https://www.wibank.de
- Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern – Geschäftsbereich der Norddeutschen Landesbank Girozentrale
- Werkstraße 213, 19061 Schwerin
- https://www.lfi-mv.de
- Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank
- Günther-Wagner-Allee 12-16, 30177 Hannover
- https://www.nbank.de
- NRW.BANK – Bereich Wohnraumförderung
- Kavalleriestraße 22, 40213 Düsseldorf
- https://www.nrwbank.de
- LTH Landestreuhandbank Rheinland-Pfalz
- Löwenhofstraße 1, 55116 Mainz
- www.lth-rlp.de
- Saarländische Investitionsbank AG
- Franz-Josef-Röder-Str. 17, 66119 Saarbrücken
- https://www.sikb.de
- Sächsische Aufbaubank
- Pirnaische Straße 9, 01069 Dresden
- https://www.sab.sachsen.de
- Investitionsbank Sachsen-Anhalt – Anstalt der Norddeutschen Landesbank – Girozentrale
- Domplatz 12, 39104 Magdeburg
- https://www.ib-sachsen-anhalt.de
- Investitionsbank Schleswig-Holstein
- Fleethörn 29-31, 24103 Kiel
- https://www.ib-sh.de
- Thüringer Aufbaubank
- Gorkistraße 9, 99084 Erfurt
- https://www.aufbaubank.de
Lastenzuschüsse
Können Sie trotz Inanspruchnahme günstiger Kredite und Zuschüsse die monatliche Belastung der Finanzierung nicht mehr tragen, besteht die Möglichkeit, dass Sie Lastenzuschüsse vom Wohngeldamt erhalten. Anträge dafür erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Gemeinde.
KfW-Mittel
Ein KfW-Darlehen ist ein zinsgünstiges Darlehen der staatlichen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Die Förderprogramme der KfW unterstützen Sie
- beim Erwerb von Wohneigentum,
- bei der Sanierung und Modernisierung von Wohngebäuden und
- bei der Nutzung erneuerbarer Energien in den eigenen vier Wänden.
Der Schutz von Umwelt und Klima ist ein wesentlicher Aspekt innerhalb der Förderung: Mit dem 1. Januar 2005 führte die KfW-Förderbank in den Bereichen Bauen, Wohnen und Energiesparen eine neue Programmstruktur ein. Neben dem unveränderten KfW-Wohneigentumsprogramm und dem KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramm werden drei neue Programme angeboten:
- Wohnraum modernisieren,
- Solarstrom erzeugen und
- ökologisches Bauen.
Anträge hierfür können bei Banken und Sparkassen eingereicht werden. Genaue Informationen finden Sie unter https://www.kfw.de/. Wir informieren Sie gerne, welche Förderungsmöglichkeiten der KfW für Sie in Frage kommen.
Mehr Transparenz für Ihre Immobilie
Kredit- als auch die deutsche Bausparwirtschaft haben sich auf freiwilliger Basis entschieden, diesen Verhaltenskodex anzuerkennen.
Ziel des Verhaltenskodexes ist die umfassende Information des Verbrauchers, der einen Hypothekarkredit (Immobilienfinanzierung) aufnehmen möchte. Hierdurch soll national und grenzüberschreitend die Vergleichbarkeit von Hypothekarkrediten
gefördert werden. Der Kodex sieht zur Erreichung dieses Ziels eine allgemeine Information des Verbrauchers sowie eine konkrete Produktübersicht vor.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Download:
Die Wohnungsbauprämie
Für Verträge, die bis zum 31.12.2008 abgeschlossen wurden, gilt die alte Prämienregelung, dass die Verträge prämienberechtigt sind, wenn die 7-jährige Bindungsfrist eingehalten wird oder die Ersparnisse innerhalb dieser Frist für wohnwirtschaftliche Verwendung eingesetzt werden. Die Bindungsfrist beginnt am Tag des Abschlusses des Bausparvertrages. Nach der 7-Jahres-Frist können die Ersparnisse frei verwandt werden. Voraussetzung ist, dass bis 31.12.2008 zumindest ein Regelsparbeitrag geleistet wurde.
Für Neuverträge ab dem 1.1.2009 gilt, dass die Wohnungsbauprämie nach Zuteilung und bei wohnwirtschaftlicher Verwendung des Bausparvertrages gewährt wird. Für junge Sparer, die bei Vertragsabschluss das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gilt eine Ausnahmeregelung insoweit, dass die Ersparnisse nach 7 Jahren frei verwendet werden können, allerdings begrenzt auf die Wohnungsbauprämie der letzten 7 Jahre. Diese Regelung kann jeder Bausparer nur einmal im Leben in Anspruch nehmen.
Die Wohnungsbauprämie kann auch auf vermögenswirksame Leistungen beantragt werden, sofern der Bausparer die für die Arbeitnehmer-Sparzulage geltenden Einkommensgrenzen übersteigt, aber noch innerhalb der für die Wohnungsbauprämie geltenden Einkommensgrenzen liegt.
Die Wohnungsbauprämie wird zunächst nur auf dem Kontoauszug vorgemerkt, aber noch nicht ausbezahlt, das heißt es werden auch keine Zinsen für die Wohnungsbauprämie gutgeschrieben. Die Prämie wird dem Bausparer erst bei Vertragszuteilung oder sonstiger prämienunschädlicher Verwendung oder bei Altverträgen mit Vertragsabschluss bis zum 31.12.2008 nach Ablauf der Bindefrist vom Finanzamt auf sein Bausparkonto überwiesen.
Voraussetzungen für den Erhalt der Wohnungsbauprämie sind:
- Sie haben das 16. Lebensjahr vollendet.
- Sie sparen mindestens 50 Euro im Jahr beziehungsweise bekommen diesen Betrag als Zinsen auf Ihrem Bausparvertrag gutgeschrieben.
- Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen darf 25.600 Euro (ledig) beziehungsweise 51.200 Euro (Verheiratete) nicht überschreiten.
- Der Bausparvertrag ist zugeteilt (Ausnahme: junge Leute).
- Die mit der Prämie geförderten Ersparnisse werden wohnwirtschaftlich verwendet.
Übrigens: Nicht nur das Bausparen, sondern auch der Bau oder Kauf von Wohneigentum wird von Vater Staat gefördert. Fragen Sie uns.
Die Arbeitnehmer-Sparzulage
Voraussetzungen für den Erhalt der Arbeitnehmer-Sparzulage sind:
- Sie sind Arbeitnehmer im Sinne des Vermögensbildungsgesetzes.
- Ihr Arbeitgeber überweist die vermögenswirksamen Leistungen auf Ihren Bausparvertrag.
- Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen darf 17.900 Euro (ledig) beziehungsweise 35.800 Euro (Verheiratete) nicht überschreiten.